Der Elternrat

gemäß Vereinsstatuten vom 20. Jänner 2018 der Gruppe 42 St. Sebastian der Wiener Pfadfinder und Pfadfinderinnen

§ 9 Der Elternrat

(1) Der Elternrat ist das Leitungsorgan im Sinne des Vereinsgesetzes. Er tritt nach Bedarf zusammen, mindestens jedoch zweimal jährlich.

(2) Der Elternrat besteht zumindest aus:

  • der Elternratsobfrau/dem Elternratsobmann,

  • der Kassierin/dem Kassier,

  • der geschäftsführenden Gruppenführerin/dem geschäftsführenden Gruppenführer,

  • den weiteren Gruppenführerinnen,

  • dem bzw. den Kuraten,

  • bei in r.k. Pfarren untergebrachten Gruppen dem Pfarrer

    (3) Die Elternratsobfrau/der Elternratsobmann soll im Einvernehmen mit der Gruppenführung weitere Erziehungsberechtigte von minderjährigen Gruppenmitgliedern oder volljährige Gruppenmitglieder als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Elternrat berufen. Diese können konkrete Aufgabenbereiche übernehmen, z.B. Schriftführerin/Schriftführer, Materialverwalterin/Materialverwalter usw.