Aufgaben des Elternrats

gemäß Vereinsstatuten vom 20. Jänner 2018 der Gruppe 42 St. Sebastian der Wiener Pfadfinder und Pfadfinderinnen

§ 9 Der Elternrat

Aufgaben des Elternrats:

(9) Die Aufgaben des Elternrats und einzelner Elternratsmitglieder ergeben sich aus der Verbandsordnung der Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs (PPÖ), sowie dem Abkommen der Wiener Pfadfinder und Pfadfinderinnen (WPP) mit der Erzdiözese Wien.

(10) Diese Aufgaben sind im Einzelnen:
1. für die Einhaltung der Grundsätze der PPO in der Gruppe zu sorgen;
2. alle sich aus der Rechtsform der Gruppe ergebenden Verpflichtungen gegenüber den WPP, im Besonderen: die Durchführung der Gruppenversammlung und von Wahlen, die Kassaführung und -bericht, die Einnahmen/Ausgabenvorschau der Gruppe; sowie die Veranlassung der Rechnungsprüfung und der Verkehr mit Behörden;
3. die Vertretung der Rechte und Wünsche der Eltern der minderjährigen Gruppenmitglieder sowie der volljährigen Gruppenmitglieder;
4. die Förderung der pfadfinderischen Erziehungs- und Ausbildungsarbeit in der Gruppe;
5. die Mitverantwortung für die charakterliche Eignung der Pfadfinderführer/innen, die mit der jährlichen Registrierung ausgesprochen wird;
6. die Mitverantwortung für ein spirituelles Leben in der Gruppe entsprechend der Verbandsordnung der PPÖ und den Satzungen der WPP.
7. die Aufnahme, Suspendierung und der Ausschluss von Mitgliedern.

(11) Dies geschieht im Besonderen durch:

  • die Beschaffung, Einrichtung und Erhaltung geeigneter Heimräume;
  • die Anschaffung, Erhaltung und Ergänzung der Gruppenausrüstung entsprechend den Wünschen des Gruppenrats;
  • die Unterstützung der Pfadfinderführer/innen bei Veranstaltungen, Lagern und Projekten;
  • die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Gruppe;
  • die Mithilfe bei der Gewinnung geeigneter Personen als Pfadfinderführerinnen und Pfadfinderführer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Bereitstellung entsprechender Mittel für deren Ausbildung.

    (14) Die Elternratsobfrau/der Elternratsobmann

  • vertritt die Gruppe in Bezug auf die oben angeführten Aufgaben des Elternrates;
  • vertritt die Gruppe in rechtlicher Hinsicht nach außen;
  • beruft Gruppenversammlungen und zumindest zweimal jährlich Elternratssitzungen ein;
  • legt die Tagesordnung dafür fest, führt den Vorsitz und ist für den geordneten Ablauf dieser Versammlungen und Sitzungen zuständig,
  • stellt die jeweilige Beschlussfähigkeit sowie die Gültigkeit der Abstimmungsergebnisse fest;
  • ist zusammen mit der Kassierin/dem Kassier für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie vor Neuwahlen für die Überprüfung der Gebarung durch die/den Rechnungsprüfer/in verantwortlich;
  • ist gemeinsam mit der Gruppenführung für die Registrierung bei den WPP verantwortlich und
  • bestellt dafür gemeinsam eine Gruppendatenbeauftragte/einen Gruppendatenbeauftragten;
  • unterzeichnet alle Schriftstücke, die zum Aufgabenkreis des Elternrates gehören.

    (15) Die Kassierin/der Kassier wird von der Gruppenversammlung auf drei Jahre gewählt. Eine mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.

  • Die Kassierin/der Kassier verwaltet das Vermögen der Gruppe.
  • Sie/er sorgt für die pünktliche Einhebung der Mitgliedsbeiträge, führt eine dem Vereinsgesetz entsprechende Buchführung und ist für den Jahresabschluss und die Einnahmen/Ausgabenvorschau der Gruppe mitverantwortlich und berichtet diese in der Gruppenversammlung.
  • Vor Wahlen (Elternratsobfrau/Elternratsobmann und/oder Kassierin/Kassier) fordert sie/er rechtzeitig die Rechnungsprüfung an.